Das Politikum hinter dem Fall Julio V.

Am Tag nach dem Todesschuss gibt die Polizeipressestelle trotz anderer Erkenntnisse der Mordkommission auf Weisung eine Meldung heraus, es habe sich um „Notwehr“ gehandelt. Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft weigert sich, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Schill-Innenstaatsrat Walter Wellinghausen entzieht der Mordkommission den Fall und überträgt ihn dem ihm unterstellten Dezernat Interne Ermittlungen (DIE). Das DIE lässt den „potentiellen Täter“ ohne Vernehmung in Urlaub fahren. Als Nebenklageanwalt Manfred Getzmann im Mai 2003 durch Fakten die Notwehr widerlegt, leitet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein. Daraufhin verschwinden beim DIE wichtige Beweise. 2004 wird Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, das Amtsgericht St. Georg lehnt jedoch die Eröffnung des Verfahrens ab. Auf Beschwerde Getzmanns weist das Landgericht Ende 2004 an, das Verfahren in St. Georg zu eröffnen. Im März 2005 kommt nach vier Tagen Beweisaufnahme die Richterin zu dem Ergebnis, dass womöglich Totschlag vorliegt. KVA