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leserInnenbriefe

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Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leserbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Zartfühlend und sachte

betr.: „Bald mehr Zeit zum Beten“,

taz bremen vom 22. 2. 18

Luther war sich durchaus bewusst, dass nicht alles, was er von sich gegeben hat, vor der Nachwelt Bestand haben kann. Seine antijüdischen Tiraden sind unerträglich, entwerten aber nicht alles andere. Im Übrigen gab es mit dem Nürnberger Reformator Andreas Osiander zu diesem Thema schon zeitgenössischen Widerspruch. Was den von Herrn Röwekamp so brutal attackierten Herrn Schirrmeister angeht, hoffe ich, dass er nicht mehr weint. Die Äußerungen in seinem Artikel waren ja so zartfühlend und sachte, dass die Grausamkeit Röwekamps um so deutlicher klar wird. Die überparteiliche Mehrheit für den Reformationstag begrüße ich. Ob Feiertage aus säkularen Anlässen von einer Mehrheit anders „begangen“ würden als christliche, bezweifle ich. Im neoliberalen Sinne wäre es, Feiertage abzuschaffen.

Joba, taz.de

Doch kein Ende gefunden

betr.: „Bald mehr Zeit zum Beten“,

taz bremen vom 22. 2. 18

F. J. Strauss „Ratten und Schmeissfliegen“, B. Neumann „Erich Fried“, Ph. Jenniger „Bildersturm“ … : Hatte Mensch bisher die Vorstellung, dass die CDU/CSU-Denunziations-Traditionslinie ein Ende gefunden habe, sieht sich durch die Bürgerschaftsausführungen von Th. Röwekamp eines Besseren belehrt! Eberhard. B. Plümpe, Bremen

Zu beanstanden

betr.: „Folter-Opfer werden nicht entschädigt“,

taz bremen vom 17. 2. 18

„Unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ ist demzufolge „ein rechtlich nicht zu beanstandendes Verfahren“, zumindest nach der Auffassung des Bremer Senats, wenn die Berichterstattung zutreffend ist. Doch wann wäre etwas eindeutig rechtlich zu beanstanden? Wenn jemand dem Bremer Senat Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit vorwirft?

WXYZ, taz.de

Dennoch rechtswidrig

betr.: „Folter-Opfer werden nicht entschädigt“,

taz bremen vom 17. 2. 18

Da liegt der Bremer Senat daneben. Wenn der EGMR etwas für unzulässig erklärt, gilt das nicht erst mit dem Urteil, sondern ex tunc. Bedienstete, die das in gutem Glauben an die Rechtmäßigkeit, bestätigt durch ärztliche Gutachten, gemacht haben, handelten möglicherweise in einem entschuldbaren Verbotsirrtum. Die Maßnahme war trotzdem rechtswidrig. Wer durch eine rechtswidrige Polizeimaßnahme Schmerzen erleidet, hat möglicherweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Meistens sind da die Gerichte knauserig und sprechen eher symbolische Summen zu. Trotzdem wäre dies ein Zeichen.

Velofisch, taz.de

Argumente, bitte!

betr.: „Wir sind die Guten“,

taz bremen vom 16. 2. 18

Ich hätte es gut gefunden, wenn Sie mehr als nur eine Diffamierung als Antwort auf Necla Keleks Argumente gefunden hätten. Die faktische Gewaltfreiheit etwa stellt sie nicht infrage. Dass der Gemeindesprecher nun auf einen „kritischen“ Politiker zugeht, um einen Moscheebau zu erreichen, belegt nichts. Das Spannende ist, was dem einzelnen Gemeindemitglied zugestanden wird. Da können Sie Frau Keleks Argumente irgendwie nicht entkräften. Sie können ja die Ahmadiyya toll finden, aber gab es nicht den Grundsatz, ein Journalist sollte sich auch mit einer guten Sache nicht gemein machen?

Rero, taz.de

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