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Archiv-Artikel

Arabisches Öl, russisches Gas, deutsche Preise

Wenn der Ölpreis steigt, wird auch das Gas teuer. Das soll sich ändern, fordern Politiker und Verbraucher

BERLIN taz ■ Was hat das Öl mit dem Gas zu tun? Das fragten sich in den letzten Tagen nicht nur schockierte Verbraucher, sondern auch Verbände und Politiker, die die Nachricht der nächsten Gaspreiserhöhung erreichte. Die großen Gasversorger Ruhrgas und Wingas hatten ihren Schritt nämlich mit dem gestiegenen Ölpreis begründet. Daraufhin fragte nicht nur Verbraucherschutzministerin Renate Künast kopfschüttelnd: „Was hat das arabische Öl mit dem russischen Gas zu tun?“ Die Antwort vieler Experten war eindeutig: Nichts.

Die Ölpreisbindung hat trotzdem eine lange Tradition: Schon in den 60er-Jahren unterzeichneten ausländische Produzenten und deutsche Gasversorger die rein privatwirtschaftliche Vereinbarung. Demnach richtet sich die „flexible Preisklausel“ nach dem Ölpreis, erklärte ein Sprecher der Gas- und Wasserwirtschaft.

Hier setzt die Kritik von Politik und Verbraucherverbänden an: Die Ausrichtung der „Preisklausel“ am Ölpreis sei veraltet und in Zeiten steigender Ölpreise unverantwortlich.

Bundeskanzler Gerhard Schröder forderte deshalb am Mittwoch das Bundeskartellamt auf, die Ölpreisbindung der Gaspreise zu überprüfen und abzuschaffen. Die Kartellbehörde hat allerdings schon seit Anfang des Jahres eine Untersuchung eingeleitet. „Der Einfluss des Öl- auf den Gaspreis ist nicht mehr zeitgemäß“, betonte Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge. Der Gasmarkt benötige außerdem mehr Wettbewerb. Die neue Bundesnetzagentur – zuständig für die Liberalisierung der Verbundnetze – solle zukünftig für mehr Durchleitungswettbewerb sorgen, so Böge. Bis jetzt haben nur einige wenige Gasversorger das Netz- und Preismonopol.

Heftige Kritik an den Gasversorgern kommt vor allem von den Verbraucherverbänden, wie dem Bund der Energieverbraucher (BEV): „Wenn die Ölpreise wieder sinken, dann werden die Gaspreise nicht nach unten angepasst“, sagte Aribert Peters, Vorsitzender des BEV. Insofern sei die Preisbindung sehr einseitig.

Dennoch gibt es verschiedenen Maßnahmen, wie sich die betroffenen Haushalte – es sind gut 53 Prozent – wehren können. Die Verbraucherzentralen empfehlen, entweder gegen eine Erhöhung Widerspruch einzulegen, den Betrag nur unter Vorbehalt zu zahlen oder den Mehrpreis schlicht zu verweigern.

SUSANNE GÖTZE