: Gerangel um die Schusswaffe
SELBSTJUSTIZ Neonazi soll nach der Dienstwaffe eines Polizisten gegriffen haben. Jetzt steht er vor Gericht
Vor dem Amtsgericht Niebüll hat der Prozess gegen einen 41-Jährigen begonnen, der Anfang März im nordfriesischen Leck einen 50-köpfigen Mob vor dem Haus eines 18-jährigen verurteilten Sexualstraftäters angeführt und versucht hatte, in dessen Wohnung einzudringen. Als die Polizei eintraf und die Situation eskalierte, soll der 41-Jährige versucht haben, einem der Beamten die Dienstwaffe zu entwenden.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte den Vorgang. Er gab an, einem 16-Jährigen geholfen zu haben, den die Polizei zu hart herangenommen habe. Die Pistole habe er nicht angerührt. „Was soll ich mit ’ner Waffe?“, fragte er im Gerichtssaal. Dagegen will der betroffene Polizist ihn sehr wohl erkannt haben. Jemand habe die Waffe gezogen und „mit erheblicher Kraft hin und her“ gerüttelt. Als er sich umgedreht habe, habe er den Angeklagten gesehen. Ein Kollege habe dessen Arm von der Waffe weggezogen.
Ein anderer Polizist gab an, gesehen zu haben, wie der Angeklagte die Waffe gegriffen habe. Er habe den Arm des 41-Jährigen mit dem Fuß weggetreten. Ein solcher Vorfall habe eine „besondere Emotionalität“. Auch sein Kollege sprach von einem außergewöhnlichen Vorfall. „Ich empfand das als sehr gefährlich.“
Der Angeklagte gab zu, NPD-Flugblätter dabeigehabt zu haben, er sei aber nicht Mitglied der rechtsextremen Partei. In einem Telefongespräch habe er sich anders geäußert, sagte hingegen die Richterin. Der Prozess wird am 1. November mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. (dpa/taz)