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Anzeigen gegen RichterKaum Strafen

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter oder Rechtsanwälte wegen Vorwürfen zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben in Berlin in der Regel keine Konsequenzen. Bei mehr als 5.600 eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit 2012 wurden nur in 11 Fällen Strafen verhängt. Das geht aus einer Antwort der Senatsjustizverwaltung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor. Die allermeisten Ermittlungen wurden eingestellt, weil es keinen hinreichenden Verdacht gab, heißt es in der Antwort. (dpa)

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