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Experten fordern Kürzung des Ehrensolds für Christian Wulff

Nebentätigkeit Exbundespräsident löst Debatte über Ruhegelder für Staatsoberhäupter aus

Berlin dpa | Nach Berichten über eine Nebentätigkeit des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff für eine Modefirma fordern Verfassungsrechtler und der Steuerzahlerbund eine Kürzung des Ehrensolds für Exstaatsoberhäupter. Der Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim nannte es ein „überholtes, nicht zu rechtfertigendes Privileg“, dass Bundespräsidenten im Ruhestand weiter 100 Prozent ihrer Bezüge erhalten – so viel bekomme kein anderer Amtsträger hierzulande. Ein Sprecher des Bundesinnenministerium erklärte dazu am Montag, in einer Nebentätigkeit Wulffs könne er im Moment keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen erkennen.

Wulff soll als Prokurist für ein türkisches Modelabel arbeiten. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200.000 Euro. Ministeriumssprecher Dimroth antwortete auf die Frage, ob es dem Grundverständnis des Ehrensolds widerspreche, dass ein früherer Bundespräsident eine weisungsabhängige, bezahlte Tätigkeit ausübe, er wolle dazu keine abschließende Rechtsauskunft geben. Für die Prüfung, ob die geltenden gesetzlichen Vorgaben noch zeitgemäß seien, sei ausschließlich der Bundestag zuständig. Wulff war 2012 nach nur 20-monatiger Amtszeit zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Vorteilsnahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident eingeleitet hatte. 2014 wurde er vom Vorwurf der Korruption freigesprochen.

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