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WaldorfschulenJobcenter müssen Fahrtkosten zahlen

Wege zur alternativen Pädagogik Foto: picture alliance

KASSEL | Jobcenter müssen Schülern mit Hartz-IV-Bezug für den Besuch einer weiter entfernten Waldorfschule die Beförderungskosten erstatten und dürfen die Betroffenen auch nicht auf eine näher liegende öffentliche Schule verweisen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht in Kassel. Eine in Husum lebende Mutter hatte 2011 ihre Tochter in einer Waldorf-Grundschule in Flensburg angemeldet. Die Hartz-IV-Aufstockerin beantragte beim Jobcenter die Übernahme der Beförderungskosten. Die Behörde hatte die Erstattung abgelehnt. (epd)

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