Beschneidung

Die Genitalverstümmelung oder Zwangsbeschneidung bei Frauen und Mädchen ist in vielen afrikanischen Ländern Usus. Obwohl diese frauenunterdrückende Praxis in den meisten Staaten wie dem Niger gesetzlich verboten ist, wird sie in vielen Familien und Volksgruppen weiterhin betrieben. Auch in Deutschland wird „beschnitten“.

Im neuen Zuwanderungsgesetz, seit 1.1.2004 in Kraft, wurde die Genitalverstümmelung unter dem Sammelbegriff „geschlechtsspezifische Verfolgung“ explizit als Asylgrund aufgenommen. Dieser gilt auch für eine nichtstaatliche Verfolgung. Vorlage für die Novelle ist eine Richtlinie der Genfer Flüchtlingskonvention. NAW