„SACHSENSUMPF“
: Prozess startet mit Befangenheitsanträgen

DRESDEN | Im Dresdner Journalistenprozess haben die Anwälte der beiden Journalisten Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Sie begründeten dies mit einer Veröffentlichung des Richters Martin Schultze-Griebler in der Mitgliederzeitschrift des Sächsischen Richtervereins. Der Vorsitzende der 12. Strafkammer des Dresdner Landgerichts, Martin Schultze-Griebler, hatte 2007 im Blatt des Richtervereins massive Medienschelte geübt und „ungeheuerliche Unterstellungen“ gegen „langjährige, verdiente Strafrichter“ kritisiert. Der Berufungsprozess der beiden freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel begann am Dienstagmorgen in Dresden. Datt und Ginzel waren 2010 nach Artikeln für Zeit Online und den Spiegel über den sogenannten Sachsensumpf und Verstrickungen sächsischer Justizbeamter in Ermittlungen um ein Leipziger Minderjährigenbordell zu Geldstrafen verurteilt worden. (epd)