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Archiv-Artikel

Bremen denkt kleinräumig

Der aktuelle Entwurf des Studienkonten-Gesetzes, das heute im Senat verabschiedet werden soll, kennt keine Metropolregion Bremen. In Hamburg ist das anders

Von mnz

Bremen taz ■ Der Bremer Senat entscheidet heute darüber, ob in Bremen ab dem Wintersemester 2006/07 Studiengebühren fällig werden oder nicht. Geplant sind Gebühren von 500 Euro pro Semester – auch wer mehr als 14 Semester braucht, soll zahlen. Betroffen sind Studierende, die nicht innerhalb der Bremer Landesgrenzen wohnen. Auf eine Ausnahmeregel wie in Hamburg, wo neben BewohnerInnen des Stadtstaates auch jene der Umlandgemeinden weiter gebührenfrei studieren dürfen, hat die Bildungsbehörde in Bremen bewusst verzichtet. Wer in Lesum wohnt, muss nicht zahlen, wer in Lilienthal wohnt, schon.

Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichts Hamburg gegen eine Landeskinderklausel sei in Bremen – anders als in Hamburg – nicht auf die so genannte Metropolregion abgestellt worden, hieß es gestern aus dem Bildungsressort. Die Entwicklung der Rechtsprechung werde jedoch weiter beobachtet. Das Ressort sieht sich juristisch auf der sicheren Seite, weil das Studienkonten-Gesetz allen Studierenden, die nicht in Bremen wohnen, eine Übergangsfrist von zwei Semestern einräumt.

BAföG-BezieherInnen müssen keine Studiengebühren zahlen. Wer Kinder unter zwölf Jahren hat, dem werden zumindest sechs Semester gut geschrieben. Auch die gewählten VertreterInnen der Studierendenschaft dürfen zwei Semester länger studieren, ohne dafür zahlen zu müssen.

Das Ressort rechnet mit jährlichen Netto-Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren von 3,1 Millionen Euro. Allein an der Uni Bremen sei nahezu jeder Dritte seit mindestens 14 Semestern immatrikuliert. Die Einnahmen aus den Wohnsitzgebühren werden vorsichtig auf zwei Millionen Euro beziffert. Hinzu kommen sollen 25 Millionen aus dem Länderfinanzausgleich, allein für das Studienjahr 2006/07. Schließlich schlägt jeder Studierende, der in Bremen wohnt, mit 3.000 Euro zu Buche. mnz