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  • 14.3.2017

Was fehlt…

… die Menschenrechtsklage

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bisher keine Beschwerde wegen der niederländischen Auftrittsverbote für türkische Minister erhalten. „Uns ist bisher nicht bekannt, dass eine Klage in den Niederlanden oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht worden ist“, sagte ein Sprecher am Dienstag in Straßburg. Um vor den Menschenrechtsgerichtshof ziehen zu können, müssen Kläger zunächst den Rechtsweg in dem Land beschreiten, gegen das sich ihre Beschwerde richtet. In Straßburg könnten die türkischen Minister außerdem nur wegen einer Verletzung ihrer Menschenrechte – etwa ihrer Meinungsfreiheit – klagen. Nicht zuständig sind die Straßburger Richter dagegen für Verstöße gegen internationale Verträge wie das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Nach Anfeindungen aus Ankara hatten die Niederlande am Wochenende Auftritte des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu und der Familienministerin Fatma Betül Sayan Kaya in Rotterdam verhindert. Erdoğan hatte daraufhin angekündigt, dass sich die Türkei wegen dieser „Verbote“ an alle Instanzen, darunter den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wenden werde. (dpa)