Harz-Hotel nicht zu verlosen

GERICHTSURTEIL Hausverlosungen im Internet sind ein „unerlaubtes öffentliches Glücksspiel“

Solche Glücksspiele sind im Internet nach deutschem Recht verboten

Nun doch kein Hauptgewinn: Die Betreiber-Familie eines Hotel-Restaurants im Harz darf ihr Haus nicht im Internet verlosen. Das entschied das Göttinger Verwaltungsgericht am Freitag in einem Eilverfahren. Die Familie hatte seit Jahren vergeblich versucht, das Drei-Sterne-Hotel zu verkaufen. Deswegen war sie auf die Idee gekommen, knapp 10.000 Lose zum Preis von je 97 Euro zu verkaufen und den Gewinner anschließend per Losentscheid zu bestimmen. Der Verkehrswert des Hotels wird auf 800.000 Euro geschätzt.

Nach Angaben der Tochter sind die Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, den Betrieb weiter zu führen, sie selbst habe andere berufliche Pläne. Da solche Glücksspiele im Internet nach deutschem Recht verboten sind, weil sie unter die Suchtprävention und den Jugendschutz fallen, hat die Familie die Verlosung von einer österreichischen Internet-Domain aus angeboten.

Das Gericht ließ sich von diesem Vorgehen nicht überzeugen. In Österreich seien Hausverlosungen zwar erlaubt, aber es komme für das anzuwendende Recht nicht darauf an, wo die Domain registriert sei. Ausschlaggebend sei es, wo den Spielern die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet werde.

Ende Juni hatte das niedersächsische Innenministerium die Verlosung untersagt. Daraufhin hatten die Hotelbetreiber den Antrag zum Eilverfahren gestellt. Das Verbot des Ministeriums wurde nun durch das Urteil bestätigt. LKA