: Das Volk soll selbst entscheiden
Im Streit um eine Wahlrechtsreform legt „Mehr Demokratie“ zwei neue Gesetzesinitiativen vor und droht für das Frühjahr mit einem Volksbegehren
Bremen taz ■ Der Verein „Mehr Demokratie“ hat gestern zwei neue Gesetzentwürfe vorgelegt, mit denen das Wahlrecht in Bremen reformiert werden soll. Er reagierte damit auf die verfassungsrechtlichen Bedenken, die zwei Rechtsgutachter an dem vorangegangen Wahlrechtsvorschlag der Bürgerinitiative äußerten. Gleichzeitig kündigte „Mehr Demokratie“ für das Frühjahr ein Volksbegehren an, sollte die Bürgerschaft beide Reformvorschläge ablehnen.
Der erste Gesetzentwurf sieht weiterhin die Bildung von Wahlkreisen in Bremen und Bremerhaven vor – obwohl beide Gutachter zu dem Schluss kamen, dass diese nicht mit der bremischen Verfassung vereinbar sind. Die Forderung, Abgeordnete nicht mehr nur über Landeslisten wählen zu lassen, sondern zusätzlich in insgesamt acht Wahlkreisen DirektkandidatInnen zu bestimmen, sei „politisch tot“, glaubt Tim Weber von „Mehr Demokratie“. „Die Parteien verschanzen sich hinter der Verfassung“, so Weber. Doch die könne man ändern – „auch ohne ihr Gewalt anzutun“.
Die Initiatoren haben sich dennoch auf das Scheitern ihres Gesetzesvorhabens vorbereitet – und ein zweites ausgearbeitet. Es beschränkt sich auf die Einführung des Kumulierens und Panaschierens, also der Häufung von Stimmen und deren Verteilung auf unterschiedliche Parteilisten. Für den Bielefelder Juraprofessor Andreas Fisahn ist das Kumulieren und Panaschieren bei der Landtagswahl „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Der zweite Gutachter hingegen, der ehemalige Präsident des Bremer Oberverwaltungsgerichtes Günter Pottschmidt, formuliert keine rechtlichen Bedenken.
Der Wahlrechts-Ausschuss der Bürgerschaft will sich im November oder Dezember festlegen, ob und wie das Wahlrecht geändert werden soll. Einigen sich die Abgeordneten darauf, dass zukünftig auch kumuliert und panaschiert werden darf, so Weber, könne „Mehr Demokratie“ möglicherweise auf das Volksbegehren verzichten. Im Moment halte man das jedoch für unwahrscheinlich. mnz