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Bremer StaatsanwaltschaftRevision gegen Motorradraser

Gegen die Entscheidung im Prozess um einen tödlichen Motorrad-Unfall in Bremen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das Landgericht Bremen hatte den 24-jährigen Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung eines Rentners zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Mord angeklagt, im Plädoyer schließlich eine Verurteilung wegen Totschlags verlangt. Anwalt Armin von Döllen kündigte an, voraussichtlich ebenfalls Revision einzulegen. Die Verteidigung hatte Bewährung gefordert. (dpa)

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