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Volksentscheid FahrradGutachten öffentlich

Die Senatsverwaltung für Verkehr hat das Gutachten über die Rechtsmäßigkeit des von der Initiative Volksentscheid Fahrrad eingebrachten Gesetzentwurfs im Internet veröffentlicht. Auf 33 Seiten steht dort, mit welchen Gründen die Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs den Entwurf in zentralen Teilen als nichtig betrachtet. Die Existenz des Gutachtens wurde durch eine Recherche der taz bekannt. Die Radler-Initiative hatte daraufhin die Senatsverwaltung aufgefordert, es zu veröffentlichen. (taz)

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