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Über ein von Naturschützern gefordertes Verbotbestimmter Fischereitechniken in Teilen von Nord- und Ostsee muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag, dem Gerichtshof in Luxemburg Fragen zur Vorabent­scheidung vorzulegen, weil sie nach Ansicht der Kölner Richter Europarecht betreffen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. In dem konkreten Fall klagt der Naturschutzring gegen das Bundesamt für Naturschutz. +++ Mit dem wachsenden Bestand an Kegelrobbenin der südlichen Ostsee steigt auch die Zahl der Totfunde. Bis 2005 wurden pro Jahr zwischen ein und fünf Tiere tot an den Küsten Mecklenburg-Vorpommerns entdeckt. Danach stieg die Zahl kontinuierlich an und liegt seit 2012 bei mindestens 15 Totfunden pro Jahr, 2014 wurden sogar 23 Robben-Kadaver entdeckt. +++ Der neue Besitzer des Alten Fischereihafensin Cuxhaven will die touristische und gewerbliche Nutzung des Areals ausbauen. Die Staatssekretärin im niedersächsischen Wirtschaftsministerium, Daniela Behrens, sagte bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags, sie freue sich, dass das Hafengebiet aus seinem „Dornröschenschlaf“ gerissen werde. „Vor allem touristische und gastronomische Entwicklung, Büros und Hotels werden zukünftig den Alten Fischereihafen ausmachen“, sagte Behrens. Teile der Gebäude werden bereits als Läden und Res­taurants genutzt. +++