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Archiv-Artikel

Polizist als Randalierer

1. MAI Gericht verurteilt Bundespolizisten wegen Steinwürfen bei Mai-Krawallen auf Beamte

Nach Steinwürfen bei den diesjährigen Mai-Krawallen in Berlin ist ein Bundespolizist aus Frankfurt am Main zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 24-Jährigen am Mittwoch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Bundespolizist war nicht dienstlich, sondern privat zum 1. Mai nach Berlin gereist.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann bei den Ausschreitungen in Kreuzberg „gezielt und mit erheblicher Wucht“ mindestens drei Pflastersteine in Richtung der Einsatzkräfte geworfen hatte. Zwei davon trafen einen Kollegen an der Hand, ein Beamter wurde am Helm getroffen, der unverletzt blieb. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte Verletzungen „zumindest billigend in Kauf genommen hatte“. Dass er von Beruf Polizist ist, sei strafverschärfend zu werten. Er habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei erschüttert.

Der Angeklagte war als Beamter auf Probe bei der Passkontrolle am Frankfurter Flughafen tätig. Er ist seither vom Dienst suspendiert. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil sie die Aussage des Hauptbelastungszeugen für „unglaubwürdig“ hielt. Der Hauptbelastungszeuge war ein ebenfalls aus Hessen stammender, in Berlin tätiger Bundespolizist, der ebenso privat beim Maifest war. Das Gericht fand keinen Grund, warum der Beamte die „Aussage erfinden sollte“. Der 31-Jährige habe den Angeklagten bei der Tatbegehung über „lange Zeit ununterbrochen“ beobachtet.

Entgegen der Anklage wurde der suspendierte Polizist nicht wegen schweren Landfriedensbruchs bestraft. Nach Ansicht des Gerichts hatte er die Steine „nicht aus einer gewalttätigen Menschenmenge“ heraus, sondern aus einer „schaulustigen Gruppe“ am Straßenrand geworfen. (ddp)