: Vielleicht null und nichtig
Büchergeld: Vater reicht Klage ein um festzustellen, ob die Bescheide gelten
Die Sache ist schon kurios: Auf allen Büchergeldbescheiden, die in diesen Wochen an Hamburgs Eltern gehen, steht bekanntlich nur der Name der Kinder. Der Familienvater Holger Uhle hat deshalb beim Hamburgischen Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage eingereicht.
Uhle selbst ist kein Jurist, hat aber mal ein paar Semester Jura studiert. Nach seiner Kenntnis gilt ein Verwaltungsakt als „nichtig“, wenn er schwere Fehler hat. So bezeichnet das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz im Paragraph 44 einen Verwaltungsakt als „nichtig“, wenn die Behörde als Absender nicht erkennbar ist. Analog, so vermutet Uhle, müsse dies auch für die Bescheide ohne korrekte Adresse gelten: „Eben dies möchte ich vom Verwaltungsgericht feststellen lassen.“ Ob das Gericht sich dafür Jahre Zeit lässt oder eine „Eilbedürftigkeit“ erkennt, ist noch offen.
Parallel dazu legte Uhle, der für seine beiden Söhne 60 und 80 Euro Büchergeld zahlen muss, auch „Widerspruch“ bei der Behörde ein und hat ein entsprechendes Musterschreiben auf der Homepage des Komitees „Eltern gegen Büchergeld“ (www.elterngegenbuechergeld.blogg.de) publiziert. Hierin moniert er, dass die Eltern auch für gebrauchte Bücher, die längst vom Steuerzahler bezahlt wurden, eine Leihgebühr entrichten sollen, obwohl die Lernmittelverordnung dies nicht vorsieht. Ein Buch seines Sohnes, so berichtet er, sei siebenmal verliehen worden, obwohl die Verordnung nur eine dreimalige Ausleihe vorsieht. Auch sei vielen Bescheiden nicht zu entnehmen, wofür die Gebühr erhoben wird.
Eltern, die ebenfalls Widerspruch eingelegen wollen, müssen dies innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides tun. Dies ist auch möglich, wenn Eltern sich nicht an einem Boykott beteiligen und, wie Uhle, die Gebühr entrichten.
Auf der Homepage des Elternkomitees wird derweil diskutiert, ob Boykott oder juristische Schritte sinnvoller sind. Komitee-Sprecher Frank Ramlow findet salomonisch beide Wege sinnvoll. Kaija Kutter