: Auswahl von Pflegeeltern: Drogentests erst ab 18 Jahren
FALL CHANTAL Senat legt neue Fachanweisung vor. Viele Besuche, aber Kontrolle wird etwas entschärft
CHRISTOPH DE VRIES, CDU
Die nach dem Tod der 11-jährigen Chantal verfügten Vorschriften für Pflegefamilien werden etwas gelockert. Das geht aus dem Entwurf einer Fachanweisung hervor, die heute im „Sonderausschuss Chantal“ diskutiert wird. Darin hebt SPD-Sozialsenator Detlef Scheele das Alter für verpflichtende Drogentests von Angehörigen potenzieller Pflegefamilien von 14 auf 18 Jahre an.
Damit reagiert Scheele auf die Kritik, die bei einer Expertenanhörung vorgebracht wurde. Der grünen Jugendpolitikerin Christiane Blömeke geht das nicht weit genug. Sie fordert eine Abschaffung der Drogentests, weil diese die Pflegefamilien „unter Generalverdacht“ stellten.
Festgelegt wird ferner, dass die Prüfung von Pflegefamilien immer durch den städtischen „Pflegekinderdienst“ (PKD) erfolgen soll. Generell wird von allen Erwachsenen ein Gesundheits- und Führungszeugnis verlangt, sofern begründet darf die PKD-Leitung Ausnahmen erlauben.
Vorschrift vor der Anerkennung sind mindestens drei Gespräche, darunter ein Hausbesuch. Ist ein Kind in der Familie, soll es binnen zwölf Wochen drei Besuche geben, danach vier im Jahr. Lebt ein Kind fünf Jahre in der Familie, soll eine dauerhafte Perspektive geklärt werden.
Die Rolle der in diesem Bereich tätigen freien Träger regelt die Fachanweisung nicht. Das soll gesondert geschehen. Scheele sagte in der vorherigen Sitzung, diese könnten bis auf die Prüfung ihre Aufgaben behalten.
Blömeke sorgt sich nun, ob die PKDs genug Personal haben. Der CDU-Jugendpolitiker Christoph de Vries sieht in der Anweisung ein „grundsätzliches Misstrauen“. Bei bewährten Pflegeverhältnissen seien vier Besuche im Jahr übertrieben. Auch bräuchten Pflegeeltern mehr Informationen über die „Vorbelastungen“ der Kinder. KAJ