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Archiv-Artikel

Der Bundesinnenminister bleibt skeptisch

NPD Hans-Peter Friedrich (CSU) warnt vor den Risiken eines Verbotsantrags – und erhält Unterstützung vom ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP). Länder entscheiden am Mittwoch

BERLIN dapd/dpa | Wenige Tage vor dem Beschluss der Innenminister der Länder, ob ein NPD-Verbotsverfahren eingeleitet werden soll, hat der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) davor gewarnt. Baum sagte der Saarbrücker Zeitung: „Ein Verbotsverfahren ist für mich nur eine Ersatzhandlung, die von dem eigentlichen Problem ablenkt.“ Vielmehr müssten Politik und Gesellschaft alles tun, „um das braune Gedankengut in den Köpfen zu bekämpfen“. Baum warnte, sollte ein Verfahren in Karlsruhe scheitern, wäre dies „eine Niederlage für den Rechtsstaat und eine Unterstützung für eine NPD, die ohnehin dahinsiecht“.

Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht ein Verbotsverfahren nach wie vor skeptisch. Zwar seien die Beweise sorgfältig aufbereitet worden – die entsprechende Materialsammlung der Innenminister von Bund und Ländern ist über 1.000 Seiten stark – aber man müsse auch „auf die verbleibenden juristischen wie auch politischen Risiken hinweisen“, sagte Friedrich. „Ich glaube, das ist auch unsere Pflicht als Innenminister, das gegenüber unseren Ministerpräsidenten beziehungsweise gegenüber dem Bundeskabinett zu tun. Und ich werde das auch machen.“

Ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht konnte damals nicht unterscheiden, ob das zur Begründung beigebrachte Material von der NPD selbst oder von V-Leuten stammte.

Für ein neues mögliches Verfahren sammelt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe seit März Material. Zuerst werden die Innenminister der Länder an diesem Mittwoch in Warnemünde eine gemeinsame Linie beschließen. Beobachter gehen davon aus, dass sie auch noch den letzten Zweifler, den hessischen Innenminister Boris Rhein (CDU), umstimmen werden. Danach müssen sowohl die Bundesregierung wie auch der Bundesrat eine Haltung definieren.

Berlins Innensenator Frank Henkel räumte einem Verfahren gute Chancen sein. Zwar dürften juristische Bedenken nicht wegdiskutiert werden. Aber „ohne Risikobereitschaft wird es nicht gehen“, sagte Henkel. Er gab sich optimistisch, auch Friedrich von einem Verbotsantrag zu überzeugen. Dafür sprächen die umfangreiche Materialsammlung wie auch die hohe Erwartungshaltung in der Bevölkerung.