: Laizisten für Vorhaut
GLAUBENSBEKÄMPFUNG Religionskritische SPDler gegen Zustimmung zu geplantem Beschneidungsgesetz
Genesis 17, 12
Mit einer Eingabe an den Senat will die Gruppe der Laizisten in der SPD eine Zustimmung Bremens zum Beschneidungskompromiss verhindern. „Wir bitten, das Gesetz im Bundesrat abzulehnen“, heißt es in dem Schreiben, das Horst Isola und Jörn Hendrichs unterzeichnet haben.
Das Gesetzesvorhaben reagiert auf ein Urteil des Kölner Landgerichts vom 07. 05. 2012 (151 Ns 169/11). Das hatte die Beschneidung eines Vierjährigen als „Verletzung der körperlichen Unversehrtheit“ bewertet und diese für „unangemessen“ erklärt – trotz religiöser Motivation. Zumal jüdische Organisationen hatten empört reagiert. Denn während bei Muslimen die Beschneidung zeitlich weniger fixiert und sie auch im Koran kein Thema ist, gehört die Berit Mila-Feier zum Kernbestand jüdischen Glaubens: „Mit acht Tagen soll alles Männliche unter euch beschnitten sein“, heißt es unmissverständlich an mehreren Stellen der Thora. Von daher würde eine Kriminalisierung des Rituals jüdisches Leben in Deutschland unmöglich machen. Der nun diskutierte Gesetzentwurf „über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ soll hier für Abhilfe sorgen. Die SPD-Laizisten sehen darin indes ein „Sondergesetz für Juden und Muslime“. Mit ihm werde ein Rechtfertigungstatbestand geschaffen, der Eltern erlaube, einen „gravierenden, nicht reversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes“ durchführen zu lassen. Derartiges dürfe nach Auffassung der Verfasser der Eingabe aber „nur mit ausdrücklicher Einwilligung des volljährigen Betroffenen“ passieren.
Das neue Gesetz mache den Staat „zum willfährigen Vollstrecker religiöser Anliegen“, heißt es in dem Schreiben. „Unsere Verfassung anerkennt nicht ‚göttliche‘ Parallelrechtsordnungen“, so die Autoren. BES