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Anschlagsversuch vor 21 JahrenDrohung mit Beugehaft

1995 versuchten Autonome, das Abschiebegfängnis in Berlin-Grünau zu sprengen. Weiterhin ist das Umfeld der Verdächtigen Repressionen ausgesetzt.

Letztlich wird in dem Fall wohl der Bundesgerichtshof entscheiden müssen Foto: dpa

BERLIN taz | Beugehaft verschoben. Mit diesem Ergebnis endete heute eine Anhörung der Bundesanwaltschaft (BAW) im Fall eines versuchten Sprengstoffanschlags, der vor über 21 Jahren stattgefunden hat.

Die Ermittler hatten eine Person geladen, die damals zum sozialen Umfeld der seither flüchtigen Beschuldigten zählte. Da sich die Zeugin weigerte, in dem Fall auszusagen, werde man nun die Konsequenzen beantragen, erklärte die BAW, also beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag auf Beugehaft stellen. Die Betroffene konnte zwar die Karlsruher Behörde wieder verlassen, muss aber damit rechnen, dass sie wegen ihrer Aussageverweigerung bis zu sechs Monate inhaftiert wird. Die BAW wollte sich auf taz-Anfrage nicht äußern.

Der BGH hat im Januar dieses Jahres die Haftbefehle gegen drei Männer verlängert, die am 11. April 1995 versucht hatten, ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau in die Luft zu sprengen. Die Aktion, die sich gegen die restriktive deutsche Flüchtlingspolitik richten sollte, scheiterte. Die Männer tauchten daraufhin ab und sind seither flüchtig. Da alle anderen Vorwürfe verjährt sind, werfen die Strafverfolger ihnen nur noch die Verabredung eines Anschlags vor.

Die Anwältinnen der Beschuldigten halten diesen Vorwurf für verfassungswidrig und haben Verfassungsklage eingereicht. „Es könne nicht sein,“ so die Verteidigerin Undine Weyers, „dass die Verabredung einer Tat länger verfolgt wird als die zeitlich spätere Begehung einer Tat“. Völlig absurd sei es, eine Zeugenbefragung durchzuführen.

Eine Solidaritätsgruppe erklärte, die Beugehaft-Drohung diene wohl eher der Bestrafung des sozialen Umfelds der Verfolgten als der Aufklärung. Die Zeugin, die nicht namentlich genannt werden will, hat Hoffnung, dass der BGH doch anders entscheidet: „Nun heißt es abwarten und hoffen, dass ihnen das alles zu peinlich ist.“

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