Der Zeitpunkt: 27. Oktober 2016, 10 Uhr
Am Donnerstag muss das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden, ob Bier als „bekömmlich“ beworben werden darf – oder ob das gegen das Verbot gesundheitsbezogener Angaben verstößt. Laut Anbieter geht es nicht um Gesundheit, sondern um Genuss. Na denn: zum Wohle!
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