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Raucher darf in Wohnung bleiben

URTEIL Keine Schuld an Gestank nachweisbar: Adolfs siegt vor Gericht

DÜSSELDORF epd | Der bundesweit bekannt gewordene Raucher Friedhelm Adolfs darf in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage der Vermieterin auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung zurück. Adolfs konnte nicht nachgewiesen werden, dass er durch mangelndes Lüften und Entsorgen seiner Asche Schuld an dem Tabakgeruch im Treppenhaus trägt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

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