: NPD-Verbot spaltet Bundestag
PARTEIEN Unionsfraktionschef Kauder widerspricht Lammert: Parlament wird sich Ländern anschließen
BERLIN epd/taz | Die Politik ist in der Frage, ob sich Parlament und Regierung dem NPD-Verbotsantrag der Länder anschließen sollen, weiter gespalten. Nach Bundestagspräsident Norbert Lammert distanzierte sich auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, von einem Verbotsantrag. Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), glaubt dagegen an eine Zustimmung des Bundestags, auch wenn es berechtigte Zweifel bei einigen gebe, so Kauder im Spiegel.
Die Ministerpräsidenten hatten sich am Donnerstag dafür ausgesprochen, über den Bundesrat einen Antrag für ein NPD-Verbot an das Bundesverfassungsgericht zu stellen. Den Antrag auf ein Parteiverbot können neben dem Bundesrat auch Bundesregierung und Bundestag stellen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte angekündigt, sie wolle sich erst bis zum Frühjahr entscheiden, ob sich die Regierung am Verbotsverfahren beteilige. „Angela Merkel schuldet der Öffentlichkeit eine klare Position“, kritisierte dies der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Die Bundesregierung solle sich dem Antrag der Länder anschließen. Schily, der 2001 für den ersten gescheiterten Verbotsantrag zuständig war, schätzt die Voraussetzungen für ein Verbot der NPD „eindeutig besser als 2001“ ein, da der Staat die V-Leute in den Führungsebenen der Partei mittlerweile abgeschaltet habe.
Auch der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, sprach sich für einen Verbotsantrag aus. „Wenn alle Leute ihre Arbeit anständig gemacht haben, Einwände gesehen und aus der Geschichte des ersten NPD-Verbotsverfahrens gelernt haben, dann sollte man den Verbotsantrag jetzt stellen“, sagte Hassemer. Das größte Risiko sieht er aber in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es könne „passieren, dass Karlsruhe die NPD verbietet und die europäischen Richter in Straßburg sagen, das war nicht nötig und verstößt gegen die Menschenrechte“, sagte der ehemalige Verfassungsrichter im Spiegel.