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Im Streit um den Fluglärmauf der Insel Sylt hat das Oberlandesgericht Schleswig einen Vergleich zwischen dem Flughafen-Betreiber und den Klägerinnen vorgeschlagen. In dem Berufungsverfahren regte der Senat an, dass der Flughafen ein Jahr lang monatlich die Lärmbelastung auf den Grundstücken der zwei Frauen in Keitum ermitteln lassen soll. Befindet sich der Dauerschallpegel demnach jeweils unterhalb von 56 Dezibel, wäre der Prozess vorüber. Werde die nun vom Gericht vorgeschlagene Marke aber überschritten, gehe auch der Prozess weiter. Es war zunächst offen, ob der Betreiber und die Klägerinnen zustimmen. +++ Länger als gewöhnlichhat die Kieler Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) das Land sommerbereist. An fünf Tagen besuchte sie 14 Stationen, darunter auch Umweltprojekte, die nichts mit dem Finanzbereich zu tun haben. CDU-Fraktionschef Daniel Günther erkannte dagegen nur „dreisten Missbrauch der Steuergelder für Wahlkampfzwecke“. +++ Im Aufsichtsrat des VW-Konzerns in Wolfsburg sollen ab 2017 drei Frauen sitzen. Seit Januar ist im Konzern eine Quote von 30 Prozent der Posten vorgeschrieben, die von Frauen belegt werden müssen. Zudem soll laut dem VW-Konzernbetriebsratsvorsitzenden ein „Rotationsprinzip“ eingeführt werden, sodass alle Standorte die Möglichkeit haben werden, im Aufsichtsrat vertreten zu sein.+++
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