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Archiv-Artikel

Neues Gesetz soll Mietsteigerungen begrenzen

WOHNEN Der Bundestag beschließt eine Reform des Mietrechts. Das Wichtigste im Überblick

BERLIN dpa | Die 20 Millionen Mieter in Deutschland müssen sich auf Neues gefasst machen.

Energetische Gebäudesanierung: Mieter müssen künftig Lärm, Dreck und Gerüste vor dem Fenster drei Monate lang ertragen – erst wenn das Ganze länger dauert, dürfen sie die Miete mindern. So soll diese Art von Sanierungen und damit das Einsparen von Energie gefördert werden. Jährlich 11 Prozent der Sanierungskosten dürfen auf die Miete umgelegt werden. Union und FDP betonen, dass Mieter als Ausgleich von sinkenden Nebenkosten profitierten.

Bremse bei Mietpreisen: Die Bundesländer bekommen die Möglichkeit, in attraktiven Städten oder Stadtteilen die Mietpreiserhöhung auf maximal 15 Prozent über drei Jahre zu begrenzen. Bisher sind es 20 Prozent. Eine Deckelung bei Neuvermietungen ist nicht geplant.

Kündigungen: Auch bei Verzug der Kautionszahlung kann künftig – wie bei Verzug der Mietzahlung – eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Zwangsräumungen: Vermieter sollen wirksamer gegen „Mietnomaden“ vorgehen und rascher Zwangsräumungen anleiern können. Zwar ist die Fallzahl eher gering. Aber gerade private Vermieter bringt es in beträchtliche Schwierigkeiten, wenn ausbleibende Mietzahlungen sich auf oft über 10.000 Euro Verlust summieren.

Kritik: Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz forderte eine Deckelung der Mietsteigerungen auch bei Neuvermietungen: „Eine Begrenzung der Neuvertragsmieten wäre auch deshalb so wichtig, weil die hohen Neuvertragsmieten von heute die Bestandsmieten von morgen sind.“

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