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Archiv-Artikel

Distomo bleibt weiter ungesühnt

Griechische Hinterbliebene von SS-Opfern warten auf Entschädigung. Die Bundesregierung verhindert, dass sie in Italien deutsches Eigentum pfänden

VON CHRISTIAN RATH

Es ist eine der letzten Amtshandlungen des grünen Außenministers Joschka Fischer: Um zu verhindern, dass Deutschland Schadenersatz für ein Massaker der Waffen-SS in Griechenland zahlen muss, legt die Bundesregierung Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Appellationsgerichts Florenz ein. Nach taz-Recherchen ist dies bereits am Dienstag per anwaltlichen Schriftsatz erfolgt.

Der Streit beschäftigt die Regierungen von Deutschland und Griechenland schon seit einigen Jahren. Neu ist, dass die Nachfahren der Opfer ihre Ansprüche jetzt in Italien vollstrecken wollen und dabei auf offene Ohren der italienischen Gerichte stoßen. Damit hat der Streit eine gesamteuropäische Dimension erhalten, die in der EU noch einige Turbulenzen erzeugen wird.

Umgerechnet 26,5 Millionen Euro soll Deutschland an Nachkommen des Massakers von Distomo im Juni 1944 bezahlen. Dies beschloss im Herbst 1997 das Landgericht der Kreisstadt Livadia, 135 Kilometer von Athen entfernt. Das Aufsehen erregende Urteil von Livadia ist längst rechtskräftig – der Aeropag, das oberste griechische Gericht, hat es im April 2000 bestätigt.

Die Bundesregierung hatte an dem Verfahren zunächst gar nicht teilgenommen und versucht seither, die Vollstreckung des Urteils zu verhindern. Sie beruft sich auf den völkerrechtlichen Grundsatz, dass Deutschland nicht als Staat von griechischen Gerichten verurteilt werden kann. Die griechischen Richter aber argumentierten, dass dieser Grundsatz der Staatenimmunität nicht für Kriegsverbrechen gelte.

Da Botschaften und andere deutsche diplomatische Einrichtungen vor der Zwangsvollstreckung geschützt sind, versuchten die Kläger das ebenfalls dem deutschen Staat gehörende Goethe-Institut von Athen zu pfänden. Erst mit diesen Auseinandersetzungen im Sommer 2000 und 2001 wurde der Konflikt auch einer breiteren deutschen Öffentlichkeit bekannt. Letztlich machte der damalige griechische Justizminister, Michalis Stathopoulos, von seinem Vetorecht Gebrauch und verhinderte die zwangsweise Versteigerung der deutschen Kultureinrichtung.

Doch die Kläger um den in Zürich lebenden 65-jährigen Argyris Sfountouris, der als Vierjähriger fast seine ganze Familie bei dem Massaker verloren hatte, gaben nicht auf. Mit Hilfe des Hamburger Anwalts Martin Klingner versuchten sie nun, vor deutschen Gerichten Schadenersatz zu bekommen. Wieder ohne Erfolg. In drei Instanzen haben sowohl das Landgericht Bonn als auch das Oberlandesgericht Köln und im Juni 2003 auch der Bundesgerichtshof die Klagen abgelehnt. Sfountouris hat zwar noch das Bundesverfassungsgericht angerufen, doch die Erfolgsaussichten sind gering.

Neue Hoffnung setzen die Kläger jetzt auf den italienischen Weg. Gestützt auf EU-Recht wollen sie das rechtskräftige griechische Urteil nun in Italien vollstrecken lassen. Demnach kann eine zivilrechtliche Forderung, die in einem EU-Staat nicht einbringlich ist, in einem anderen EU-Staat vollstreckt werden – falls der Schuldner dort über pfändbares Vermögen verfügt. Und das ist hier durchaus der Fall. In keinem anderen Land unterhält Deutschland so viele kulturelle Einrichtungen wie in Italien, etwa das Deutsche Kunsthistorische Institut in Florenz.

Bisher scheint der Plan von Klingner und seinem neuen Partner Joachim Lau, einem deutsch-italienischen Anwalt, aufzugehen. So hat das Oberlandesgericht Florenz im Mai beschlossen, dass die griechischen Forderungen in Italien vollstreckt werden können. Dabei geht es vorerst zwar nur um einen Teilbetrag von knapp 3.000 Euro, um das Kostenrisiko gering zu halten. Aber wenn dieses Pilotverfahren Erfolg hat, dann sollen die gesamten 26,5 Millionen Euro in Italien vollstreckt werden.

Lau hat Erfahrung mit Schadenersatzklagen gegen Deutschland. Er hat vor dem italienischen Kassationsgericht im November 2003 ein Urteil erstritten, wonach bisher unentschädigte italienische Zwangsarbeiter den deutschen Staat vor italienischen Gerichten verklagen können. Anders als in Griechenland droht in Italien gegen die Vollstreckung solcher Urteile kein Veto der Regierung.

Mit dieser Wendung hatte man in der Bundesregierung nicht gerechnet. Rot-Grün und insbesondere Minister Fischer war der Streit um Distomo ohnehin peinlich, weil die Verweigerung von Schadenersatz ja der sonst vertretenen ethischen Außenpolitik zu widersprechen schien. Um aber keinen Präzedenzfall für die vielen NS-Gräuel im Ausland entstehen zu lassen, wird Berlin jetzt in Italien Rechtsmittel einlegen. Die Vollstreckung der griechischen Ansprüche via Italien soll unbedingt verhindert werden.

Dabei erkennt die Bundesregierung das deutsche Unrecht während der Besatzung Griechenlands durchaus an. Auch der deutsche Botschafter in Griechenland nimmt jährlich an den Gedenkfeierlichkeiten in Distomo teil. Nur Schadenersatz will man nicht zahlen. In den Sechzigerjahren habe Griechenland bereits 115 Millionen Globalentschädigung aus Deutschland erhalten, heißt es. Diese bezog sich aber nur auf die Opfer der NS-Verfolgung wegen Rasse, Glauben oder Weltanschauung. Also gerade nicht auf die Opfer wahlloser Erschießungen durch die Waffen-SS – wie in Distomo.

Anwalt Lau findet die deutsche Haltung hinterlistig: „Seit den 50er-Jahren wurden die Opfer auf einen Friedensvertrag vertröstet. Doch als 1990 der 2 + 4-Vertrag geschlossen wurde, war von Reparationen nicht mehr die Rede.“ Die Frage habe sich durch die veränderten Verhältnisse erledigt, entgegnet die Bundesregierung. Sie verweist auf die jahrzehntelange gute Zusammenarbeit mit Griechenland im Rahmen der Nato und der EU.

Ob Deutschland mit seiner Verweigerungshaltung durchkommt, dürfte die juristische Welt und auch die EU-Diplomatie noch einige Jahre beschäftigen. Anwalt Klinger ist sicher: „Endgültig wird der Fall wohl erst von den europäischen Gerichten in Straßburg und Luxemburg entschieden werden.“