: Kritik an Diäten
PARLAMENT Ver.di hält Erhöhung für unverhältnismäßig. Momper verteidigt sie
Die von allen fünf Fraktionen befürwortete Diätenerhöhung für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses stößt bei der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di auf Kritik. Ein Sprecher bewertete die Anhebung um fast 10 Prozent zum 1. Januar 2010 als unverhältnismäßig. Dagegen verteidigte Parlamentspräsident Walter Momper (SPD) die Vereinbarung unter Hinweis auf die zum Jahresbeginn wieder steigende Bezahlung im öffentlichen Dienst.
Die Begründung sei unredlich, sagte der Ver.di-Sprecher. Denn bei dieser Argumentation bleibe unerwähnt, dass auch die Arbeitszeit der Landesbeschäftigten wieder heraufgesetzt werde. Außerdem sei das Einkommensniveau im öffentlichen Dienst Berlins inzwischen fast 6 Prozent niedriger als in anderen Bundesländern. Die Diäten der Berliner Abgeordneten lägen dagegen schon jetzt über denen in anderen Stadtstaaten mit Teilzeitparlamenten. Die unabhängige Diätenkommission hatte im Oktober eine Anhebung um 1,8 Prozent vorgeschlagen.
„Obwohl der Senat noch immer keine Aussage gemacht hat, wann Berlin wieder das Tarifniveau anderer Länder erreicht, wollen sich die Volksvertreter fast das Fünffache der Empfehlung der Diätenkommission gönnen“, kritisierte Ver.di-Landesbezirksleiterin Susanne Stumpenhusen. Auch die 55.000 Tarifbeschäftigten sowie die 73.000 Beamten hätten nach mehr als fünf Jahren Verzicht einen erheblichen Nachholbedarf.
282 Euro zusätzlich
Die Anhebung der Bezüge um 9,6 Prozent habe er selbst vorgeschlagen, sagte Momper. Sie sollen um 282 Euro auf 3.233 Euro steigen. Die Höhe entspreche der Hälfte des Einkommens eines Stadtbezirksrats mit der Besoldungsgruppe B 4. Auch in anderen Bundesländern orientiere man sich an diesem Niveau.
Den Antrag aller Fraktionen wollen die Volksvertreter an diesem Donnerstag ins Landesparlament einbringen. Erstmals seit 2001 steigen demnach im Januar die Diäten. Danach geht es automatisch: 2011 erhöhen sich die Bezüge im selben Maß wie die der Bezirksstadträte, danach jedes Jahr entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung. Das gilt auch für die steuerfreie monatliche Kostenpauschale. (ddp, dpa)