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Archiv-Artikel

Leichter zur Regenbogenfamilie

KINDER Nach Klagen von zwei homosexuellen Paaren dürfte das Bundesverfassungsgericht das Adoptionsrecht verändern

Ein Homosexueller darf bislang ein Kind adoptieren, zwei gemeinsam dürfen nicht

BERLIN/KARLSRUHE dapd | Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben Politiker, Psychologen und Familienexperten für die Ausweitung des Adoptionsrechts in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften plädiert. Bei der mündlichen Verhandlung des Gerichts über die Klagen zweier Homosexueller sprach sich am Dienstag allein der Deutsche Familienverband (DFV) dagegen aus, Lesben und Schwulen ähnliche Rechte wie heterosexuellen Partnern einzuräumen.

Nach geltendem Recht können Einzelpersonen zunächst unabhängig vom Familienstand und ihrer sexuellen Orientierung Kinder adoptieren. Bringen sie dieses Kind in eine Ehe mit, darf zwar der Ehepartner dieses Kind auch noch adoptieren, in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ist solch eine sogenannte Sukzessivadoption dagegen verboten; nur die Adoption eines leiblichen Kindes des Partners ist erlaubt.

In den nun in Karlsruhe verhandelten Ausgangsverfahren hatte eine lesbische Frau ein in Bulgarien geborenes Kind adoptiert und im zweiten Fall ein schwuler Mann ein Kind in Rumänien. Den beiden jeweiligen Lebenspartnern, die die Kinder ebenfalls seit Jahren betreuen und umsorgen, ist die Adoption dagegen verwehrt. Bundesweit lebten 2008 einer Studie des Bundesjustizministeriums zufolge etwa 2.200 Kinder in Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, sie hoffe, dass die Verhandlung zu mehr Rechten von schwulen und lesbischen Partnerschaften führen werde.

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