Kiel Vizemeister bei Zwangseinweisungen

Gesundheit Schleswig-Holsteins Psychiatrie-Gesetz soll novelliert werden. Hier landen besonders viele Menschen wegen psychischer Krankheiten hinter Schloss und Riegel

Wer genehmigt es, psychisch Kranke tagelang im Bett zu fixieren oder durch Medikamente ruhigzustellen? Laut dem Psychiatrie-Gesetz entscheiden in Schleswig-Holstein bei Zwangseingewiesenen allein die Ärzte über die Fixierung, bei längeren Maßnahmen muss die Klinikleitung einbezogen werden.

Ob künftig ein Gericht mitsprechen solle, werde bei der anstehenden Novellierung des Gesetzes geprüft, teilt das Sozialministerium in Kiel auf eine Anfrage des Piratenabgeordneten Patrick Breyer mit, die der taz vorliegt. Das Psych-KG war nach langem Vorlauf 2015 in Kraft getreten. Seither gab es bereits mehrere Urteile, die auf Lücken und Unklarheiten im Text hinwiesen.

Wie oft und wie lange Menschen fixiert werden, sei unbekannt – schließlich liege das in der Verantwortung der Kommunen, antwortete das Ministerium. Gewiss sei, dass es einen „intensiven fachlichen Austausch“ zwischen den Kreisen, Krankenhausbetreibern und Fachverbänden gegeben habe. Nun werde ein neues Protokoll erarbeitet, in dem „nachvollziehbar“ erklärt werden muss, warum die Fesselung nötig ist.

In Schleswig-Holstein werden viele Menschen zwangseingewiesen. Das zeigt eine Statistik, die von der brandenburgischen Gesellschaft für gemeindenahe Psychiatrie stammt. Laut der Daten von 2014 liegt das Land hinter Bayern auf dem zweiten Platz, mit Abstand gefolgt von Hamburg auf Platz drei. Bremen und Niedersachsen stehen auf Rang fünf und sechs, Mecklenburg-Vorpommern auf zehn.

Die Statistik misst auch die Betreuung von Demenzkranken und psychisch kranken Straftätern. Das höchste Risiko, wegen einer psychischen Krankheit eingewiesen zu werden, besteht in Bremen. Einen eindeutigen Grund für den hohen Wert gibt es nach taz-Recherchen nicht: Genannt werden die „relative Häufung von Altenheimen“ oder die unterschiedliche Art, die Fälle zu zählen. EST