Inspirationsanspruch abgelehnt

PROZESS Der Regisseur Fatih Akin und der Autor Alexander Wallasch streiten vor Gericht um Ähnlichkeiten zwischen Akins neuem Film und einem Roman von Wallasch. Eine Einigung ist nicht in Sicht

Die „auffälligen Ähnlichkeiten“ erwiesen sie sich als Fallstrick für eine Einigung

Das Ganze ist vorsichtig gesagt verwirrend: Steht da nun David gegen Goliath? Oder bedient sich ein geltungssüchtiger Fan eines wohlfeilen Vorwurfs, um sich Anteil am Ruhm eines bekannten Regisseurs zu verschaffen? Sicher ist nur eines: das Zivilgericht Hamburg hat die Entscheidung im Streit zwischen dem Regisseur Fatih Akin und dem Braunschweiger Autor Alexander Wallasch vertagt und die Parteien aufgefordert, sich gütlich zu einigen. Danach sieht es derzeit aber nicht aus.

Ausgangspunkt des Streits ist die Frage, ob Wallasch behaupten darf, Akin habe mit seinem Film „Soul Kitchen“ den von Wallasch verfassten Roman „Hotel Monopol“ verfilmt. Akins Anwälte haben eine einstweilige Verfügung dagegen erwirkt – und Wallasch Einspruch gegen die Verfügung erhoben. Der Braunschweiger – und gelegentliche taz-Autor – hatte Akin vor knapp vier Jahren in einem Restaurant gesehen und ihm seinen damals noch unveröffentlichten Roman zugesteckt. Den wiederum hat Akin nach eigenem Bekunden aber nie gelesen.

Diffizil wurde die Angelegenheit, als die Welt darüber berichtete. Die erhielt den Email-Wechsel zwischen Akin und Wallasch, der sich darüber in Schweigen hüllt, wie die Zeitung Kenntnis von der Geschichte erhielt. Als sich ein Welt-Redakteur zur Recherche an Akins Filmproduktionsfirma wandte, erwirkten Akins Anwälte die einstweilige Verfügung. Der Autor des Welt-Artikels spricht von „auffälligen Ähnlichkeiten“ – rudert aber letztendlich zurück: „Für Vorwürfe, einer habe bei dem anderen etwas abgeschaut, ist kein Raum.“

Die „auffälligen“ oder „frappierenden Ähnlichkeiten“ waren am Freitag gar nicht Gegenstand vor Gericht. Dennoch erwiesen sie sich als Fallstrick für eine gütliche Einigung: Akins Anwalt will Wallasch dazu verpflichten, nicht mehr davon zu sprechen. Dies aber hieße, Wallasch den Mund zu verbieten, sagte dessen Anwalt. Und das käme nicht in Frage. FRIEDERIKE GRÄFF