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Artikel 1.1:Das Abkommen beendet die Bevorzugung von Unternehmen über Menschenrechte und Umweltschutz. Die Regeln und Standards der Vertragsparteien sollen ihre Wirtschaft so transformieren, dass sie allen Lebewesen dient und zu einer sozial-ökologischen Transformation der Menschheit führt.

Artikel 1.2: Die Parteien vereinbaren, ihre Großbanken zu zerschlagen, eine Finanztransaktions- und Wohlstandssteuer einzuführen, um kostenlose Bildung, Gesundheitsversorgung und eine weltweite Energiewende, besonders in Entwicklungsländern, zu finanzieren.

Artikel 1.3:T-PET wird Massenüberwachung beenden und die Monopolisierung des Internets sowie den Missbrauch personenbezogener Daten stoppen. Der Schutz geistigen Eigentums soll den Urhebern von Kunst- und Kulturgütern, nicht den Profiten von Verlagen, Labels und Medienhäusern, dienen.

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