Marmeladenfälschung bleibt ungesühnt

Weil die Tat nicht eindeutig zugeordnet werden kann, spricht Landgericht Stade Obstbauern aus Jork frei

Wer Marmelade fälscht oder nachmacht oder gefälschte oder nachgemachte Marmelade in Umlauf bringt – geht straffrei aus. Das ist das Resümee der juristischen Aufarbeitung des Konfitüreskandals im Alten Land.

Nach zwei Jahren endete gestern das letzte in dieser Sache noch offene Verfahren vor dem Landgericht Stade mit Freispruch: Zwar sei das angeklagte Obstbauern-Ehepaar höchstwahrscheinlich in die Marmeladenfälschung verwickelt, so die Richter. Zweifelsfrei war ihnen die Tatbeteiligung aber nicht nachzuweisen. Bei der Berufungsverhandlung gegen die Eltern des 39-jährigen Landwirts, ebenfalls Bauern, und ebenfalls im Alten Land ansässig, hatte man sich im Juli auf Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße geeinigt. Die war auf 900 Euro festgesetzt worden.

Der eigentliche Skandal liegt bereits zwei Jahre zurück: Im Sommer 2003 war aufgeflogen, dass die Obstbauern-Familie umetikettiertes Discountermus teuer als selbst gefertigte Marmelade anbot – nach Familienrezept und mit Obst aus eigenem Anbau. Tatort muss der Staatsanwaltschaft zufolge die heimische Badewanne gewesen sein.

Ursprünglich auf der Suche nach Schwarzarbeitern hatten Zollfahnder das Beweismaterial – bereits veredelte und noch unbehandelte Supermarktware – auf dem Hof des nun freigesprochenen Pärchens sichergestellt. Wer genau allerdings von den vier Tatverdächtigen die Etiketten von der Industriekonfitüre abgelöst und durch nostalgisch-handgeschriebene ersetzt hatte, konnten die Ermittler nicht klären. Die Version der Ankläger, nach der Vater, Mutter, Sohn und Schwiegertochter daran gleichermaßen mitgewirkt hätten, konnte das Gericht letztlich nicht überzeugen. taz/dpa