: Pro Köln bleibt unter Beobachtung
Die rechtslastige Bürgervereinigung „Pro Köln“ scheitert vorm Verwaltungsgericht Düsseldorf: Das Land darf die Gruppe weiter beobachten lassen und sie im Verfassungsschutzbericht als Rechtsextremisten bezeichnen
DÜSSELDORF taz ■ Markus Beisicht und Manfred Rouhs verzogen keine Miene, als das Urteil verkündet wurde: Die selbst ernannte „Bürgerbewegung pro Köln“ darf weiterhin vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestern nach mündlicher Verhandlung: Es lägen „Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ vor. Deshalb sei es auch rechtmäßig, dass „pro Köln“ – seit Herbst 2004 als Fraktion im Kölner Rat vertreten – als „rechtsextremistisch“ bezeichnet und in den Verfassungsschutzberichten aufgeführt wird.
Wäre die Klage von „pro Köln“ gegen NRW erfolgreich gewesen, hätte dies weitreichende Konsequenzen nach sich gezogen. Denn die braun-schillernde Truppe hatte gefordert, die weitere Verbreitung der Verfassungsschutzberichte 2002 bis 2004 zu untersagen, wenn nicht zuvor die Passagen über sie entfernt würden. Darüber hinaus sollte im VS-Bericht 2005 eine „Richtigstellung“ erfolgen und das Land verpflichtet werden, die Organisation nicht mehr nachrichtendienstlich zu beobachten.
Doch dieses Begehren wies Richter Reinhard Klenke zurück. Die Veröffentlichungen von „pro Köln“ enthielten „Äußerungen, die [...] darauf zielten, Ausländer pauschal und damit wegen ihrer Herkunft oder Abstammung herabzusetzen“. Damit bestätigte er den VS-Bericht 2004. Dort heißt es, es schüre „einseitig [...] Feindlichkeit gegenüber Ausländern“, wenn in einem „pro Köln“-Informationsblatt formuliert werde: „Unsere Stadt ist heute Hauptstadt der Einbrecher, der Klau-Kids, des Werteverfalls, der Korruption sowie der Multi-Kulti-Exzesse.“ Beisicht hatte demgegenüber vor Gericht argumentiert, es gebe „keine einzige rassistische Äußerung von ‚pro Köln‘“. Aber zum einen habe „das Bekenntnis zu Multikulti keinen Verfassungsrang“, zum anderen bestünde „natürlich ein Kontext zwischen Zuwanderung und Kriminalität“.
Seit 1998 findet die selbst ernannte „Bürgerbewegung“ ihre Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten – zunächst eher „nebenbei“ im Zusammenhang mit der neofaschistischen „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ (DLVH). Später bekam „pro Köln“ einen eigenständigen Unterpunkt. Erster Vorsitzender der 1996 gegründeten Vereinigung war Sven Möller, ein ehemaliges DLVH- und NPD-Mitglied. Seit dem vergangenen Jahr ist Rechtsanwalt Markus Beisicht Vereinschef – er saß von 1989 bis 1994 für die REPs und dann für den DLVH im Kölner Rat. Der ideologische Kopf ist jedoch der Ex-Landeschef der Jungen Nationaldemokraten und NPD-Bundestagskandidat Manfred Rouhs.
Während die Vereinigung sehr darum bemüht ist, als eine „bürgerliche Plattform“ (Beisicht) zu erscheinen, besteht für den Verfassungsschutz der begründete Verdacht, dass die Vereinigung Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationen wie der NPD oder den „Freien Kameradschaften“ unterhält. Die Düsseldorfer Richter schlossen sich auch dieser Auffassung an. So hätten „hoch prominente“ Personen aus dem neonazistischen Spektrum an „pro Köln“-Versammlungen teilgenommen und NPD-Funktionäre sogar Rederecht erhalten. Die Behauptung Beisichts, entweder die entsprechenden Personen oder deren Mitgliedschaft in der NPD seien „pro Köln“ vorher unbekannt gewesen, hielt das Gericht für nicht glaubwürdig. Noch im Gerichtssaal kündigte „pro Köln“ an, in Berufung zu gehen. „Wir werden das bis zum Verfassungsgericht tragen“, sagte Beisicht der taz. PASCAL BEUCKER