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Archiv-Artikel

„Pro Köln“ weiter rechtsextrem

Von PAB

DÜSSELDORF taz ■ Die selbst ernannte „Bürgerbewegung pro Köln“ darf weiterhin als rechtsextremistisch bezeichnet und vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das Gericht wies damit eine Klage der Wählervereinigung ab, die seit den vergangenen Kommunalwahlen 2004 in Fraktionsstärke im Kölner Stadtrat vertreten ist. Sie hatte gefordert, nicht länger in den NRW-Verfassungsschutzberichten unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ geführt zu werden. In seiner mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die Veröffentlichungen von „pro Köln“ Äußerungen enthielten, die „darauf zielten, Ausländer pauschal und damit wegen ihrer Herkunft oder Abstammung herabzusetzen“. Darüber hinaus bestünden Anhaltspunkte für Kontakte der Klägerin zu anderen rechtsextremistischen Vereinigungen wie der NPD. Mit dem Urteil dürfen auch die Berichte des NRW-Verfassungsschutzes für die Jahre 2002 bis 2004 weiterhin ohne Änderung verteilt werden. PAB