UNGARN : Gericht verwirft Wählerregistrierung
BUDAPEST | Das ungarische Verfassungsgericht hat am Freitag die umstrittene obligatorische Wählerregistrierung aus den Verfassungszusätzen gestrichen. Mit der Verankerung der Registrierungspflicht in den Übergangsbestimmungen des Grundgesetzes habe das Parlament seine Kompetenzen formell überschritten, befanden die Richter. Inhaltlich nahm das Verfassungsgericht zur Wählerregistrierung am Freitag jedoch noch nicht Stellung. Es wolle das Gesetz aber gleich zu Beginn des neuen Jahres prüfen, hieß es in Budapest. Der rechts-konservative Ministerpräsident Viktor Orbán möchte mit der Wählerregistrierung nach Ansicht von Beobachtern bildungsferne und verarmte Schichten von den Urnen fernhalten, um trotz Popularitätsverlusts an der Macht bleiben zu können. Der rechtskonservative Staatspräsident Janos Ader hatte dieses Gesetz kurz nach dessen Annahme im Parlament im vergangenen Monat zur Normenkontrolle an das Verfassungsgericht verwiesen. (dpa)