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pkk-unterstützerAusweisung laut Gerichtshof rechtens

MANNHEIM | Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, muss mit der Ausweisung rechnen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü bestätigt. Geklagt hatte ein Mann, der 2012 wegen Aktivitäten für das "Demokratische Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland", eine Unterstützerorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, ausgewiesen worden war. Er war in den 90er Jahren als Flüchtling aus der Türkei gekommen und hatte zuletzt eine Niederlassungserlaubnis. (dpa)

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