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Brecht und Recht

Nur zweimal durfte Frank Castorfs „Baal“-Inszenierung 2015 gespielt werden. Der Suhrkamp Verlag hatte eine Absetzung durchgeklagt, da es sich um eine nicht autorisierte Bearbeitung des Stücks handele, die umfänglich Fremdtexte verwende und die Werkeinheit auflöse. Brecht selbst nahm es mit dem geistigen Eigentum nie so genau. Was passiert, wenn Brechts Werke in gut zehn Jahren gemeinfrei werden? Themen sind sowohl Brecht als Urheber, Nutzer von Textvorlagen und Koautor als auch das Urheberrecht von Autoren in Zeiten der grenzenlosen Verbreitung von Content.

Brecht-Tage: Literaturforum im Brecht-Haus, Chausseestr. 125, 8.–12. 2., Mo.–Do. ab 20 Uhr; Fr. 14–18 Uhr, www.lfbrecht.de

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