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Unterhalt für Kinder steigt

Trennungskinder erhalten 2016 von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr finan­zielle Unterstützung. Die neue „Düsseldorfer Tabelle“, die Zahlungen von getrennt lebenden Vätern und Müttern regelt, tritt am 1. Januar in Kraft: Der Mindestunterhalt für ein Kind bis zu 6 Jahren steigt von 328 auf 335 Euro. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr werden 384 statt bisher 376 Euro festgelegt. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr soll es 450 statt 440 Euro geben. Für volljährige Kinder steigt der Unterhalt von 504 auf 516 Euro. Auf 735 Euro erhöht sich der Unterhalt für volljährige studierende Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.

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