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Archiv-Artikel

Sand Marsch!

Oberverwaltungsgericht genehmigt umstrittene Sandaufschüttung im Hochwasserschutzgebiet für den Bau einer Bootshalle. Umweltschützer sind „irritiert“

Von sim

Bremen taz ■ Der umstrittene Bau der Bootshalle im Hemelinger Fuldahafen kann beginnen. Wie jetzt bekannt wurde, wies das Bremer Oberverwaltungsgericht den Eilantrag des Gesamtverbands Natur- und Umweltschutz Unterweser (GNUU) auf einen vorläufigen Baustopp in letzter Instanz zurück. Das fußballfeldgroße Gelände werde in den nächsten Wochen knapp zwei Meter hoch mit Sand aufgeschüttet, teilte die Gewoba mit. Anschließend will der Wassersportverein Hemelingen darauf eine neue Bootshalle errichten.

Die Naturschützer hatten kritisiert, die Geländeaufschüttung und das Bauwerk im Überflutungsgebiet der Weser vergrößerten die Hochwassergefahr für Bremen. Die Oberverwaltungsrichter stützten ihr Urteil dagegen vor allem auf formale Aspekte. Die geplante Aufschüttung sei kein Deich, weswegen die Stadt auch nicht verpflichtet gewesen sei, ein ordentliches Planfeststellungsverfahren dafür durchzuführen. Nur in einem solchen Fall hätte dem GNUU nach dem Bremischen Naturschutzgesetz jedoch überhaupt ein Klagerecht zugestanden, argumentierten sie.

GNUU-Geschäftsführer Martin Rode zeigte sich „irritiert“ über den Richterspruch. Inhaltlich sei nicht nachzuvollziehen, was der Unterschied zwischen einer eingedeichten und einer aufgeschütteten Fläche sein solle. Beide raubten schließlich dem Hochwasser den Raum. Das Urteil sei „inhaltlich außerordentlich negativ“, weil es der stückchenweisen Bebauung von Hochwasserschutzgebieten keinen Riegel vorschiebe, so Rode.

sim