: Gericht stärkt DSK
Oberverwaltungsgericht Münster billigt Betriebsplan der Zeche Walsum. Stadt Voerde erwägt eine Revision
MÜNSTER taz ■ Die Stadt Voerde hat in ihrem juristischen Kampf gegen den Kohleabbau am Rhein eine erneute Niederlage kassiert. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) lehnte eine Klage gegen den Rahmenbetriebsplan der Zeche Walsum ab: Die Zeche greife nicht in die Planungshoheit der Stadt ein. Mit dem Abbau unter dem Rhein sei keine Gefahr von Deichbrüchen verbunden. Die Deichsicherheit und der Hochwasserschutz seien geprüft worden. Das Gericht ließ jedoch Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) zu.
Für Voerdes Rechtsamtsleiter Steffen Himmelmann war es das erwartete Ergebnis – immerhin habe das OVG eine grundsätzliche Klärung vor dem BVG ermöglicht. So könne weiter versucht werden, den Abbau unter dem Wasserwerk Löhnen doch noch zu verhindern. Der soll bis 2008 anlaufen.
Der Vorsitzende der Bürgerinitiative Bergbaubetroffener, Klaus Friedrichs, findet das Gerichtsurteil nicht überzeugend: „Nur die Machbarkeit zu prüfen, garantiert die Sicherheitsinteresen der Bürger nicht im ausreichenden Maße.“ Die Richter hätten nicht angemessen gewürdigt, dass es Überflutungsflächen geben werde, die unter die Wasserlinie des Rheins fallen: „Hier wird Sicherheit vorgegaukelt.“ Auch Friedrichs hofft auf Leipzig, „weil der politische Arm der Kohlelobbyisten dort hoffentlich nicht hinreicht.“
Die Deutsche Steinkohle (DSK) sieht sich bestätigt. Bislang seien alle Gerichtsverfahren zum Rahmenbetriebsplan Walsum und zu den nachgeordneten Betriebsplänen zugunsten der Zeche getroffen worden, teilte die DSK mit. Auch Walsums Betriebsrat Michael Hörning zeigte sich erleichtert: „Das ist die x-te Klage, die wir jetzt gewinnen. Ich hoffe nun, dass wir bis zum Sommer 2008 weitermachen können. Die Leidensfähigkeit der Bergleute hat eine Grenze erreicht.“ Alexander Florié