Biber: 20 Maßnahmen
Die seit Mai geltende Biber-Verordnung in Brandenburg hat erste Konsequenzen für die Tiere. Im Landkreis Märkisch-Oderland seien 20 Anträge für Maßnahmen gegen Biber und ihre Bauten positiv entschieden worden, sagte Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) am Mittwoch. Die Verordnung erlaubt u. a., Biber an bestimmten Gewässern zu entfernen. In einigen Fällen dürfen die eigentlich unter Schutz stehenden Tiere auch abgeschossen werden. Für Kosten von durch Biber entstandenen Schäden können Wasserverbände nun auch Geld beim Land beantragen. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen