LeserInnenbriefe
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Im Blindflug

betr.: „Ohne Tiefgang“, taz.nord vom 6. 11. 15

In Ihrem Artikel werden die Realitäten an der Elbe oberhalb Hamburgs komplett ausgeblendet. Stattdessen werden unreflektiert die Positionen des Hamburger Senats und der dortigen Hafenwirtschaft wiederholt. Die auf 550 Kilometern frei fließende Elbe ist keine Alternative für LKW und Schiene für den Abtransport von Gütern aus dem Hamburger Hafen. Als typischer Niedrigwasser-Fluss ist die Elbe mit ihren schwankenden Wasserständen für den planbaren Güterverkehr denkbar ungeeignet. Güter in Richtung Prag werden außerdem nicht über den LKW abtransportiert, sondern zu 80 Prozent über die Schiene und nur zu 20 Prozent per LKW.

MANFRED KRAUSS, Berlin

Ohne Mut zur Wahrheit

betr.: „Ohne Tiefgang“, taz.nord vom 6. 11. 15

Der Elbe fehlt nicht etwa die Planung zur Wasserstraße, sondern ihr fehlt schlicht das nötige Wasser. Die amtlichen Daten zeigen, dass mindestens ein halber Meter an Tiefe fehlt, siehe www.elwis.de..._start. In diesem Jahr konnten von Juni bis November nicht einmal Leerschiffe auf der Elbe fahren. Die Fahrtiefen liegen bei einem Meter! Wer in Hamburg glaubt, man müsse nur mehr baggern, der irrt. Baggern in einem frei fließenden Fluss mit einem Sandbett hilft nicht weiter. Das fehlende Wasser kann nicht herbei gebaggert werden. Vielmehr würde die Erkenntnis helfen, dass der Klimawandel mit seinen zunehmenden Extremen Hochwasser und Niedrigwasser auch die Elbe erreicht hat.

PAUL DÖRFLER/BUND, Steckby

Ungutes Kalkül

betr.: „Klare Kante gegen Olympiabewerbung“, taz.nord vom 16. 11. 15

Gute Entscheidung! Ich stimme beim Bürgerschaftsreferendum auch gegen Olympia in Hamburg. Die Sportvereine sind aber ganz offensichtlich in ihrer Entscheidung nicht wirklich frei, weil sie wohl Nachteile zu befürchten haben – und das ist ungutes Kalkül der Olympiaplaner.

RAINER B. , taz.de

Wegweisendes Gericht

betr.: „Verfolgung geht von der Polizei aus“, taz.nord vom 12. 11. 15

Danke – dass sich das VG Oldenburg in seiner traditionell klaren rechtsstaatlichen Rechtsprechung im Asyl-/Flüchtlingsbereich durch die bekannten politischen Brandstifter nicht beirren lässt. War es doch dieses Gericht, das als Erstes bei den nach der Vertreibung der Christen im Tur Abdin schutzlosen Jesiden auf Gruppenverfolgung entschied – ehe die übrigen Verwaltungsgerichte dem folgten.

LOWANDORDER , taz.de