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Nudelmonster verlieren Kopftuchstreit

Kein Piratenkopftuch im Ausweis: Dem Vorsitzenden der satirisch-kritischen „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland“ ist zu Recht ein Personalausweis mit einem Passbild mit Piratenkopfbedeckung verweigert worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag. Es wies eine Klage des Vereinschefs Rüdiger Weida gegen die Stadt Templin (Uckermark) ab.

Weida wollte einen neuen Personalausweis mit einem Bild beantragen, auf dem er ein Piratentuch trägt. Das wurde von den Behörden abgelehnt. Für die Anhänger der „Spaghettimonster-Kirche“ ist die Piratenkopfbedeckung typisch. Der 64-jährige Kläger berief sich bei dem Streit auf die im Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften. Das Gericht befand jedoch, dass der „Spaghettimonster-Kirche“ ein „eigener weltanschaulicher Erklärungsansatz“ fehle. (AZ 8 K 4253/13) (dpa)

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