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Medienöffentlichkeit bei Zschäpe-AussageNur 50 Journalisten

BERLIN | Wenn Beate Zschäpe wie avisiert heute im NSU-Prozess aussagt, wird das Medieninteresse gewaltig sein. Doch nur 50 ausgeloste Journalisten erhielten bei Prozessbeginn Platzkarten. Hilfe brächte die Übertragung in einen separaten Arbeitsraum für Medienvertreter. Dies lehnt aber das Oberlandesgericht ab. Seine Begründung: Im Gerichtsverfassungsgesetz seien Ton- und Filmaufnahmen von Verhandlungen verboten. Journalisten halten das in diesem Fall für irrelevant, weil die Übertragung in einen Arbeitsraum keine öffentliche Verbreitung ist. Doch das Oberlandesgericht hält an seiner Position fest. Im Juni 2015 haben die Justizminister der Länder deshalb empfohlen, die Einrichtung von Arbeitsräumen „mit Tonübertragung“ gesetzlich zu regeln. Bundesjustizminister Heiko Maas hat auch einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Dieser liegt aber noch nicht vor. (taz)

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