Jugendstrafrecht

Jugendliche sind Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Begeht ein Jugendlicher eine Straftat, so gelten für ihn die Bestimmungen des Jugendstrafrechts. Als Heranwachsende gelten Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren; sie können sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach allgemeinem Strafrecht verurteilt werden. Darüber entscheidet der Richter, je nach Persönlichkeit des Täters und der Art der Tat. Erwachsene sind Personen vom vollendeten 21. Lebensjahr an; für diese Personengruppe gilt ausschließlich das allgemeine Strafrecht.

Im vergangenen Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen rund 27.800 Täter nach dem Jugendstrafrecht verurteilt – Tendenz steigend. Die meisten begingen Diebstähle oder Unterschlagungen (5.050 Straftaten). An zweiter Stelle liegen Straftaten gegen die Person, etwa Körperverletzungen (3.400 Delikte), danach folgen andere Vermögens- bzw. Eigentumsdelikte und Urkundenfälschungen (1.780 Taten). Die Strafen reichen von Erziehungsmaßregeln bis hin zur mehrjährigen Jugendhaft.

QUELLE: LANDESAMT FÜR STATISTIK