Könnte verbotene Gegenstände enthalten: Schoko-Figur ist nichts für Inhaftierte
Ein verpackter Schokoladen-Weihnachtsmann gefährdet die Sicherheit im modernsten Gefängnis Niedersachsens: Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Rosdorf habe einem dort einsitzenden Sicherungsverwahrten die Süßigkeit zu Recht nicht ausgehändigt, entschied jetzt das Göttinger Landgericht. Der Inhaftierte hatte zu Weihnachten 2014 ein Paket von seinen Eltern erhalten. Trotz Überprüfung des Kartons mit Rauschgiftspürhund und Röntgengerät hielt die Anstalt die Schoko-Figur zurück, weil sie als „Hohlkörper“ geeignet sei, SIM-Karten oder Drogen in das Gefängnis zu bringen. Der Sicherungsverwahrte zog vor Gericht – und verlor. Das Gericht teile die Einschätzung, „dass die Kontrolle des ungeöffneten Paketes durch den Rauschgiftspürhund und das Röntgengerät nicht ausreichend ist, um das Einschmuggeln von Drogen zu verhindern“, heißt es in dem Beschluss. (dpa)
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