: Klage gegen den Parteiverweis
Hohmann will wieder CDU-Mitglied sein. Dafür streitet er vor dem Berliner Landgericht
FRANKFURT/MAIN taz ■ Dass Martin Hohmann das Verfahren gegen seinen Ausschluss aus der Union bis zur letzten Instanz fortsetzen wird, steht außer Zweifel. Gestern jedenfalls kämpfte er vor den Schranken des Berliner Landgerichts um sein vermeintliches Recht, wieder in die Partei aufgenommen zu werden, die ihm „immer Heimat gewesen“ sei.
Der ehemalige Spezialist des Bundeskriminalamts in Sachen Terrorbekämpfung und Ex-Bundestagsabgeordnete der CDU glaubt schließlich immer noch, dass er von seiner Partei ungerecht behandelt wurde – vor allem vom hessischen Landesvorsitzenden der Union.
Tatsächlich läutete Roland Koch mit seinem Ausschlussantrag den Anfang vom politischen Ende des Rechtsauslegers der Union ein. Anlass war eine Rede Hohmanns am Tag der Deutschen Einheit 2003, die auch viele Christdemokraten in einzelnen Passagen als „antisemitisch“ empfanden. Das Parteigericht gab dem Ausschlussantrag bald statt.
Jetzt also will sich Hohmann vor Gericht zurück in die Partei klagen, für die er etwa bei den Bundestagswahlen 2002 im Wahlkreis Fulda mehr als 50 Prozent der Erst- und Zweitstimmen holte.
Doch Hohmann sorgte im Bundestagswahlkampf 2005 selbst dafür, dass seine Chancen auf eine Korrektur der Ausschlussentscheidung nur noch minimal sind. Weil er vor allem der CDU zeigen wollte, dass in seinem Stammwahlkreis keiner an ihm vorbeikommen würde, kandidierte er direkt gegen den offiziellen Kandidaten der Union – und verlor hoch gegen einen knapp 30 Jahre alten Newcomer aus dem Umfeld von Koch.
Alleine der Umstand, dass er in Konkurrenz zum Unions-Kandidaten antrat, entziehe seiner Klage auf Wiederaufnahme in die CDU doch den Boden, sagen nun auch führende Unionspolitiker aus dem Landkreis Fulda, die noch lange mit Hohmann sympathisierten, sich dann aber im Bundestagswahlkampf mit dem offiziellen Direktkandidaten der Partei solidarisierten. Ob Hohmanns Klage vor dem Berliner Landgericht tatsächlich aussichtslos bleibt, ist noch nicht entschieden. Das Urteil soll am 11. November verkündet werden.
KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT