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GERICHT GIBT ASYLBEWERBER-KLAGE TEILWEISE STATT
: Bundesamt soll schneller arbeiten

Foto: BAMF-Stempel-Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu verpflichtet, binnen drei Monaten über einen seit Sommer 2014 laufenden Asylantrag zu entscheiden. Es gab damit gestern der Untätigkeitsklage eines somalischen Asylbewerbers teilweise statt: Das BAMF sei dauerhaft überlastet und habe nicht in angemessener Frist über das Asylbegehren entschieden (AZ 5A390/15). Die Behörde argumentiert, sie sei aufgrund der sprunghaft gestiegenen Flüchtlingszahlen nur vorübergehend überlastet. Die Richter lehnten allerdings den Antrag ab, das Verwaltungsgericht solle selbst über das Asylverfahren entscheiden: Ein solches „Durchentscheiden“ widerspräche demnach dem Europarecht.

Gerichtssprecherin Julia Schrader sagte, beide Seiten könnten bis zu einem Monat nach Erhalt des schriftlichen Urteils Berufung einlegen. Auch die Frist zur Entscheidung des Asylantrags beginnt erst mit der Rechtskraft des Urteils. (epd)